Kurz erklärt

Vermögenschadenhaftpflichtversicherung

Wer zahlt für Ihre Fehler?

Sie beraten Ihre Kunden zum Beispiel als Anwalt oder als Steuerberater und treffen möglicherweise Entscheidungen für Ihre Mandanten? Was passiert, wenn Ihnen dabei ein Fehler unterläuft? In solchen Fällen entsteht in der Regel kein Sach- oder Personenschaden, sondern ein Vermögensschaden – aber Fehler kosten Geld. Ist der Anspruch berechtigt, müssen Sie diesen Vermögensschaden ersetzen. 

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie dreifach: Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz.

Wir finden die für Sie optimale Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Praxisbeispiele

Ist alles schon passiert. Gut, wenn man versichert ist

Brief vergessen. 
Rechnung trotzdem fällig

Die Kundenberaterin einer Werbeagentur vergisst, einen Umschlag mit einem Kundeninserat abzusenden. Das Inserat wird nicht geschaltet, aber die Rechnung muss trotzdem bezahlt werden – dem Kunden entsteht ein Schaden in fünfstelliger Höhe.

Guter Rat ist teuer – 
schlechter Rat ist noch viel teurer

Das Finanzamt erkennt das Steuersparmodell nicht an – der Mandant des Steuerberaters muss Steuern nachzahlen statt Steuern zu sparen. Die Nachzahlung fordert er von seinem Steuerberater zurück.

Wer viel redet, muss viel zahlen

Trotz Geheimhaltungsvereinbarung gelangen vertrauliche Kundeninformationen an die Öffentlichkeit – und die Kunden verlangen eine Entschädigung von der Unternehmensberatung.

Und was könnte Ihnen passieren?

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Was passiert, wenn es passiert? Mit der richtigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht viel: Sie verhindert, dass Ihr Unternehmen von Fehlern und deren finanziellen Folgen in Mitleidenschaft gezogen wird. 

Ihre Mandanten vertrauen Ihnen – und die richtige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Ihre Mandanten- und Kundenbeziehung.

Mehrwert DGVO

Deshalb Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung

Wir navigieren Sie durch das Kleingedruckte

Eine Versicherung abschließen geht einfach. Allerdings merkt man meistens erst im Schadensfall, ob man richtig gewählt hat – oder ob man überlesen hat, dass einige Leistungen in bestimmten Fällen nicht gezahlt werden. Die Profis der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung überlesen nichts – und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Ihr Versicherungsschutz lückenhaft ist.

 

Und was passiert, wenn was passiert?

Dann rufen Sie uns an. Den Rest übernehmen wir: Wir kennen Ihre Versicherungsverträge, wir wissen, wer auf Versicherungsseite der richtige Ansprechpartner ist und wir bleiben dran, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.

Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung:

Wir sind Ihr Partner und machen die Versicherungsarbeit – 
damit Sie Ihre machen können.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Das müssen Sie wissen!

Fehlerhaftes Tun und fehlerhaftes Unterlassen ist versichert: Die Folgen von Beratungs- und Rechenfehlern, falsche Prozessführung, Fristversäumnisse oder Nichtweiterleitungen sind versichert. 

Alle Schäden, die weder Sach- oder Personenschäden sind, sind versichert. 

Im Schadensfall werden alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen. Dazu gehören auch die Kosten für die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht. Darüber hinaus werden auch die Kosten für die Abwehr von Ansprüchen übernommen, die unberechtigt sind.

Ja, wenn Sie Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar, Architekt, Ingenieur oder Wirtschaftsprüfer sind – in diesem Fall ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht.

Möglicherweise, wenn Sie eine beratende Tätigkeit ausüben, aus der ein Vermögensschaden entstehen könnte: Dazu gehören zum Beispiel Freiberufler, Selbstständige, Grafiker, Unternehmensberater, Werbeagenturen, Gutachter und Sachverständige.

Sach- und Personenschäden sind nicht versichert. Darüber hinaus sind Kosten für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung sowie wissentliche Pflichtverletzungen – sogenannten Erfüllungsersatzleistungen – nicht versichert. 

Die Versicherungssumme wird individuell ermittelt – Rechtsanwälte oder Steuerberater können mit ihrer Beratung sehr viel mehr Schaden anrichten als vielleicht ein Handwerker. Auch die Höhe des Honorarvolumens hat einen Einfluss auf die Höhe der Versicherungssumme.

Worauf warten Sie?

Sie sind für Ihre Kunden oder Mandanten aktiv, indem Sie beraten, beurkunden oder Gelder verwalten? Wenn Sie sich beruflich oder ehrenamtlich absichern möchten, dann sollten Sie über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachdenken – wir beraten Sie gerne, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Ich brauche eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung!

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Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Empfehlenswerte Versicherungen

Rückwärtsversicherung

 

Zurückliegende Beratungsfehler werden durch eine neuabgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht abgesichert – eine Rückwärtsversicherung springt bei Fehlern ein, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. 

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