Kurz erklärt

Montageversicherung

Wenn es schiefgeht, bevor es richtig angefangen hat

Die Montage und der Probebetrieb von Maschinen oder Anlagen ist ein kritischer Punkt: Kommt es während dieser Phase zu Schäden aufgrund von Konstruktions-, Material- oder Montagefehlern, sind Hersteller, Lieferanten oder Montagefirmen verantwortlich. Auch Feuer, höhere Gewalt oder mutwillige Beschädigungen können dazu führen, dass Maschinen oder Anlagen nicht eingesetzt werden können. Eine Montageversicherung deckt diese unkalkulierbaren Risiken ab.

Wir finden die für Sie optimale Montageversicherung.

Praxisbeispiele

Ist alles schon passiert. Gut, wenn man versichert ist.

Turbinenbrand und Hitzestau

Während der Montage einer Turbine in einem Wasserkraftwerk wird eine Dichtung zu fest angezogen. Beim Probebetrieb entsteht dadurch ein Hitzestau sowie ein Brand – die Montageversicherung übernimmt die Kosten.

Feuer im Heizkraftwerk

Bei Aufbau und Inbetriebnahme eines Blockheizkraftwerks gerät der Motor in Brand. Der Totalschaden ist fünfstellig und wird von der Montageversicherung ersetzt.

Schaden in der Biogasanlage

In einer Biogasanlage wird ein Blockheizkraftwerk eingesetzt. Als dieses Blockheizkraftwerk gestohlen wird, wird das montierte Rührwerk schwer beschädigt. Die Versicherung springt ein und übernimmt die Kosten.

Betriebe, die hochwertige Anlagen oder Maschinen installieren, werden beim Ausfall mit hohen Folgeschäden konfrontiert – dagegen sichert eine Montageversicherung ab.

Mehrwert DGVO

Deshalb Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung

Wir navigieren Sie durch das Kleingedruckte

Eine Versicherung abschließen geht einfach. Allerdings merkt man meistens erst im Schadensfall, ob man richtig gewählt hat – oder ob man überlesen hat, dass einige Leistungen in bestimmten Fällen nicht gezahlt werden. Die Profis der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung überlesen nichts – und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Ihr Versicherungsschutz lückenhaft ist.

 

Und was passiert, wenn was passiert?

Dann rufen Sie uns an. Den Rest übernehmen wir: Wir kennen Ihre Versicherungsverträge, wir wissen, wer auf Versicherungsseite der richtige Ansprechpartner ist und wir bleiben dran, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.

Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung:

Wir sind Ihr Partner und machen die Versicherungsarbeit – 
damit Sie Ihre machen können.

Montageversicherung

 Das müssen Sie wissen!

Das gesamte Montageobjekt ist versichert – dazu gehören Konstruktionen, Anlagen und Komponenten. Bei Bedarf kann darüber hinaus die gesamte Montageausrüstung wie Werkzeuge, Kräne, Gerüste und Baubuden mitversichert werden.

Unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden aufgrund von Konstruktions-, Material- und Montagefehlern sind versichert. Auch Unfallschäden und Verluste der Montageausrüstung werden abgedeckt. Darüber hinaus können Schäden durch innere Unruhen, Streik, Aussperrung und radioaktive Isotope mitversichert werden.

Die Versicherung erstattet bei Verlust oder Zerstörung den Zeitwert von technischen Anlagen und Maschinen aller Art abzüglich des Restwertes. Bei Beschädigungen werden die Wiederherstellungskosten ersetzt.

Die Montageversicherung greift nicht bei Vorsatz, bei dauernden Einflüssen des Betriebes während der Probephase, bei normalen Witterungseinflüssen sowie bei Krieg, Beschlagnahmung, Kernenergie und inneren Unruhen.

Die Versicherungssumme setzt sich bei einem Montageprojekt aus dem vertraglich vereinbarten Preis und den Kosten für Lieferungen und Leistungen zusammen. 

Bei der Montageausrüstung wird der Neuwert zugrunde gelegt.

Worauf warten?

Auftraggeber, Montagefirmen, Hersteller und Lieferanten können sich durch eine Montageversicherung gegen kostenintensive Ausfallschäden absichern.

Ich brauche eine Montageversicherung. 

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Empfehlenswerte Versicherungen

Montage-Betriebsunterbrechungs-
versicherung

 

Kommt es durch einen Schaden bei der Montage zu einer Betriebsunterbrechung, werden die laufenden Betriebskosten übernommen.

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D&O-Selbstbehalt-
versicherung

 

Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften müssen einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 Prozent oder maximal vom 1,5-fachen ihres Jahresbruttobezuges leisten – eine D&O-Selbstbehaltversicherung übernimmt die Kosten.

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