Kurz erklärt

Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Ein Schaden muss keine Katastrophe sein!

Fehler können schnell passieren: Wenn Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Produkte einen Schaden verursachen, ist das ärgerlich – es muss aber keine Katastrophe sein! Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzforderungen, die berechtigterweise aus solchen Fehlern entstehen. Und sie springt darüber hinaus ein, wenn es darum geht, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Wir finden die für Sie optimale Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.

Praxisbeispiele

Ist alles schon passiert. Gut, wenn man versichert ist.

Von der Baustelle direkt ins Krankenhaus

Durch eine Unachtsamkeit kommt es beim Entladen von Baumaterial durch einen Turmdrehkran zu einer Verletzung eines Passanten. Die Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlungen sind fünfstellig und werden von der Versicherung übernommen.

Kurzschluss ohne Langzeitfolgen

Ein Kurzschluss führt zu einem Schmorbrand und einem Feuer, das einen kompletten Bürotrakt zerstört. Die Brandinspektoren und die Experten der Kripo können als Ursache eindeutig den Fehler eines Elektrikers ausmachen. Die Haftpflichtversicherung muss für den Schaden aufkommen – was die Existenz des Elektrikers rettet.

Sauber, aber rutschig

Passiert öfter, als man denkt: Auf dem frisch gewischten Boden kommt es zu einem Sturz mit Folgen: Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt, Folgebehandlungen und Schmerzensgeld werden glücklicherweise von der Versicherung übernommen.

Das falsche Rezept

In einer Großbäckerei gelangen Metallspäne in den Brötchenteig. Der Fehler wird zu spät entdeckt und trotz Rückrufaktion klagen einige Kunden über Bauchschmerzen und verlangen Schadenersatz. Diese Ansprüche werden von der Versicherung übernommen.

Wir finden die für Sie optimale Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.

Mehrwert DGVO

Deshalb Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung

Wir navigieren Sie durch das Kleingedruckte

Eine Versicherung abschließen geht einfach. Allerdings merkt man meistens erst im Schadensfall, ob man richtig gewählt hat – oder ob man überlesen hat, dass einige Leistungen in bestimmten Fällen nicht gezahlt werden. Die Profis der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung überlesen nichts – und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Ihr Versicherungsschutz lückenhaft ist.

 

Und was passiert, wenn was passiert?

Dann rufen Sie uns an. Den Rest übernehmen wir: Wir kennen Ihre Versicherungsverträge, wir wissen, wer auf Versicherungsseite der richtige Ansprechpartner ist und wir bleiben dran, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.

Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung:

Wir sind Ihr Partner und machen die Versicherungsarbeit – 
damit Sie Ihre machen können.

Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

 Das müssen Sie wissen!

Der Versicherungsschutz umfasst alle Personen in einem Betrieb – Inhaber, Geschäftsführer, Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen wie Praktikanten und Ferienjobber. Neben dem gesamten Team sind auch alle gesetzlichen Haftpflichtansprüche, die aus Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebs entstehen können, abgesichert.

Die Versicherung gilt für alle Betriebsstätten in Deutschland. Im Bedarfsfall kann der Versicherungsschutz auch auf Betriebsstätten im Ausland und sogar auf Schäden außerhalb Europas ausgedehnt werden. 

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzansprüche von Dritten und deckt alle Personen-, Sach- und die daraus entstehenden Vermögensschäden ab. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung mitversichert, müssen jedoch meistens ausdrücklich vereinbart werden.

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung zahlt, wenn bei Produkten zugesicherte Eigenschaften fehlen sowie bei Mangelhaftigkeit, die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehen. Ver- oder Bearbeitungskosten von fehlerhaften Erzeugnissen werden erstattet. Darüber hinaus werden Kosten für mangelhaft gelieferte, montierte oder gewartete Maschinen erstattet. 

Vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, werden nicht übernommen. Reine Vermögensschäden sowie Erfüllungsschäden – vertragliche Pflichten, die nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden – sind nicht versichert. 

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem individuellen Risiko des Versicherungsnehmers.

Worauf warten?

Eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ist zwar freiwillig, aber empfehlenswert für Gewerbetreibende, Betriebsinhaber, Handwerker, Produzenten und Händler.

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