Kurz erklärt

D&O-Versicherung

Auch Führungskräfte machen Fehler

Führungskräfte müssen täglich Entscheidungen treffen – und haften bei Fehlentscheidungen: Geschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Vorstände haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung schützt das private Vermögen des Managers und darüber hinaus das Vermögen des Unternehmens. Diese sogenannte Berufshaftpflichtversicherung für Manager springt ein bei berechtigten Ansprüchen und hilft darüber hinaus, unberechtigte Forderungen abzuwenden.

Wir finden die für Sie optimale D&O-Versicherung.

Praxisbeispiele

Ist alles schon passiert. Gut, wenn man versichert ist.

EDV ist nicht OK

Ein Geschäftsführer kauft eine EDV-Anlage, die für das Unternehmen allerdings ungeeignet ist. Um die Anlage zu nutzen, müssen Nachbesserungen vorgenommen werden, die für nicht unerhebliche Kosten sorgen.

Vergessenes Risiko

Beim Abschluss eines risikoreichen Vertrages wird vergessen zu erwähnen, dass der Vertragspartner nicht für sich, sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig wird – der Vertragspartner verlangt Schadenersatz.

Konfusion oder Fusion

Bei der Verschmelzung von zwei Genossenschaften entstehen finanzielle Schäden durch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in denen eine der Genossenschaften steckt. Das Vorstandsmitglied wird dafür in Haftung genommen.

Insolvenz durch Fehlentscheidung

Die Fehlentscheidung eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt zur Insolvenz einer GmbH – der Insolvenzverwalter fordert Schadenersatz. Die Kosten werden von der D&O-Versicherung abgedeckt.

Menschen machen Fehler – eine D&O-Versicherung sichert das Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Management-Fehlentscheidungen ab.

Mehrwert DGVO

Deshalb Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung

Wir navigieren Sie durch das Kleingedruckte

Eine Versicherung abschließen geht einfach. Allerdings merkt man meistens erst im Schadensfall, ob man richtig gewählt hat – oder ob man überlesen hat, dass einige Leistungen in bestimmten Fällen nicht gezahlt werden. Die Profis der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung überlesen nichts – und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Ihr Versicherungsschutz lückenhaft ist.

 

Und was passiert, wenn was passiert?

Dann rufen Sie uns an. Den Rest übernehmen wir: Wir kennen Ihre Versicherungsverträge, wir wissen, wer auf Versicherungsseite der richtige Ansprechpartner ist und wir bleiben dran, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.

Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung:

Wir sind Ihr Partner und machen die Versicherungsarbeit – 
damit Sie Ihre machen können.

D&O-Versicherung

 Das müssen Sie wissen!

Entscheider haften für ihre Entscheidungen – dazu gehören Geschäftsführer, Vorstände und Generalbevollmächtigte. Auch Kontrollorgane wie Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Beiräte können haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung übernimmt die Kosten. Darüber hinaus werden die Kosten für spezialisierte Anwälte, die die berufliche Reputation der betroffenen Führungskräfte schützen, erstattet.

Alle Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit den jeweiligen Tätigkeiten der Entscheider entstehen können, sind versichert. Dabei wird sowohl die Haftung im Innen- als auch im Außenverhältnis abgedeckt. 

Die D&O Versicherung übernimmt entstandene Vermögensschäden sowie Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen und darüber hinaus von Geschäftspartnern, Behörden sowie von Insolvenzverwaltern.

Schäden, die durch vorsätzliches Handeln oder wissentliche Pflichtverletzung entstehen sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind, werden nicht erstattet. 

Die Versicherungssumme orientiert sich an dem größtmöglich zu erwartenden Schaden, der eintreten kann – bei der Ermittlung der Summe sollten die Bilanzsumme des Unternehmens sowie der nationale und internationale Umsatz berücksichtigt werden.

Worauf warten?

Wer entscheidet, haftet – um bei Fehlentscheidungen auf der sicheren Seite zu sein und nicht persönlich mit dem gesamten Privatvermögen in Haftung genommen zu werden, empfiehlt sich eine D&O-Versicherung. Wir beraten Sie, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Ich brauche eine D&O-Versicherung. 

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Empfehlenswerte Versicherungen

D&O-Selbstbehaltversicherung

 

Für Vorstandsmitglieder empfiehlt sich eine private D&O-Selbstbehaltsversicherung, da durch den gesetzlich festgelegten Pflichtselbstbehalt eine Deckungslücke entstehen kann. 

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Manager-Rechtsschutzversicherung

 

Mit einer Manager-Rechtsschutzversicherung werden die drei Bereiche Managerstrafrechtsschutz, Anstellungsvertragsrechtsschutz und Vermögensschadenrechtsschutz abgedeckt. 

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