Kurz erklärt

Betriebshaftpflichtversicherung Handel, Handwerk und Gewerbe

Damit ein Schaden nicht schadet

Unternehmen und Betriebe stellen Produkte her und bieten Dienstleistungen an – und manchmal passiert ein Schaden. Für einen Schaden werden Unternehmer oder die gesetzlichen Vertreter in Haftung genommen; es sei denn, sie haben eine Betriebshaftpflichtversicherung, die durch kleine Monatsbeiträge große Schäden versichern.

Wir finden die für Sie optimale Betriebshaftpflichtversicherung.

Praxisbeispiele

Ist alles schon passiert. Gut, wenn man versichert ist.

Voll daneben

Beim Entladen des Lieferwagens passiert ein Fehler: Die gelieferten Kisten werden zu hochgestapelt und fallen um – genau auf einen geparkten Pkw. Die Dellen in der Motorhaube und die gesprungene Windschutzscheibe kosten einen vierstelligen Betrag und werden von der Versicherung bezahlt.

Feierabend – aber nicht für die Kaffeemaschine

Die nicht ausgeschaltete Kaffeemaschine verursacht einen Brand, der die Büroräume beschädigt. Darüber hinaus kann die darüberliegende Etage durch den Rauch nicht mehr genutzt werden und das Löschwasser sorgt für einen Schaden in der darunterliegenden Etage. Die Versicherung begleicht die Schäden des Eigentümers sowie die der Mieter. 

Ein heißer Empfang

Gut gemeint ist nicht gut gemacht: Der heiße Kaffee für den wartenden Kunden landet auf dem Kunden statt auf dem Tisch. Schmerzensgeld sowie die Behandlungs- und Reinigungskosten werden von der Versicherung übernommen.

Bei Rot sollst Du stehen…

Der Azubi macht eine Besorgung mit dem Firmenrad. Er übersieht ein Auto, das beim Ausweichen eine Ampel erwischt. Der Fahrer sowie die Stadt verlangen Schadenersatz.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Handel, Handwerk und Gewerbe verhindert das Schlimmste, wenn durch Produkte oder Dienstleistungen Schäden verursacht werden. 

Mehrwert DGVO

Deshalb Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung

Wir navigieren Sie durch das Kleingedruckte

Eine Versicherung abschließen geht einfach. Allerdings merkt man meistens erst im Schadensfall, ob man richtig gewählt hat – oder ob man überlesen hat, dass einige Leistungen in bestimmten Fällen nicht gezahlt werden. Die Profis der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung überlesen nichts – und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Ihr Versicherungsschutz lückenhaft ist.

 

Und was passiert, wenn was passiert?

Dann rufen Sie uns an. Den Rest übernehmen wir: Wir kennen Ihre Versicherungsverträge, wir wissen, wer auf Versicherungsseite der richtige Ansprechpartner ist und wir bleiben dran, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.

Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung:

Wir sind Ihr Partner und machen die Versicherungsarbeit – 
damit Sie Ihre machen können.

Betriebshaftpflichtversicherung

 Das müssen Sie wissen!

Alle Personen in Ihrem Unternehmen sind versichert – auch Praktikanten und Ferienjobber. Und zwar gegen alle gesetzlichen Haftpflichtansprüche, die aus Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Betriebes entstehen können. 

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzansprüche von Dritten und deckt alle Personen-, Sach- und die daraus entstehenden Vermögensschäden ab. Für einige Berufsgruppen kann eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nötig sein, die auch dann zahlt, wenn kein Sach- oder Personenschaden entstanden ist, sondern nur ein Vermögensschaden.

Kommt es zu einem Schadensfall, werden die Kosten für den Ausgleich berechtigter Ansprüche übernommen. Mindestens genauso wichtig: Die Betriebshaftpflichtversicherung springt auch ein, wenn unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden müssen. 

Da unterschiedliche Betriebe unterschiedlichen Versicherungsschutz benötigen, gibt es bei einer Betriebshaftpflichtversicherung für Handel, Handwerk und Gewerbe keine Einheitsverträge: Die Policen bestehen aus verschiedenen Bausteinen und Zusatzklauseln, die frei miteinander kombinierbar sind.

Reine Vermögensschäden sind nicht versichert sowie Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. 

Darüber hinaus ersetzt die Betriebshaftpflichtversicherung keine Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen sowie Erfüllungsschäden, die entstehen, wenn vertragliche Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. 

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem unternehmensspezifischen Risiko.

Worauf warten?

Büro-, Handels- und Handwerksbetriebe sind nicht verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen – allerdings sind Sie damit auf der sicheren Seite.

Ich brauche eine Betriebshaftpflichtversicherung Handel, Handwerk und Gewerbe. 

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