Kurz erklärt

Betriebshaftpflichtversicherung Gastronomie

Pizza, Pasta, Panne.

Gastronomiebetriebe bedienen und bewirten ihre Besucher und liefern darüber hinaus auch aus – Betriebe in der Gastronomie wollen für ihre Gäste nur das Beste und trotzdem werden Gäste manchmal geschädigt. Für diese Schäden werden die Unternehmer oder die gesetzlichen Vertreter in Haftung genommen; es sei denn, sie sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung Gastronomie abgesichert. 

Wir finden die für Sie optimale Betriebshaftpflichtversicherung Gastronomie.

Praxisbeispiele

Ist alles schon passiert. Gut, wenn man versichert ist.

Und zum Schluss einen Kaffee

Das hat sich der Gast anders vorgestellt: Die Kellnerin stolpert und serviert den Kaffee versehentlich in den Schoß des Kunden. Das Schmerzensgeld für die mittelschweren Verbrennungen und die Reinigungskosten für den Anzug übernimmt glücklicherweise die Versicherung.

Bestellt und ausgeliefert

Der Fahrer des Catering-Service stapelt beim Entladen die Kästen mit Geschirr, Besteck und Speisen zu hoch – der Stapel kippt und fällt auf ein geparktes Auto. Die Instandhaltungskosten in vierstelliger Höhe übernimmt die Versicherung.

Frisch gewischt

Der Boden des Restaurants ist frisch gewischt – sauber, aber rutschig. Fällt ein Gast und bricht sich etwas, kommen eine ganze Menge Kosten auf den Restaurantbesitzer zu wie zum Beispiel Kosten für Krankenhausaufenthalt, Folgebehandlungen und Schmerzensgeld.

Lecker Lieferservice

Der Pizzalieferant schickt den Mitarbeiter mit Pizza und Pasta zum Kunden. Der Fahrer nimmt das Firmenfahrrad und übersieht einen Pkw. Das Ausweichmanöver endet mit einer Kollision und die Stadt und auch der Fahrer des Pkw verlangen Schadenersatz.

Betriebe in der Gastronomie wollen für ihre Gäste nur das Beste – und mit der richtigen Betriebshaftpflichtversicherung Gastronomie sichern sich Betriebe den besten Schutz.

Mehrwert DGVO

Deshalb Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung

Wir navigieren Sie durch das Kleingedruckte

Eine Versicherung abschließen geht einfach. Allerdings merkt man meistens erst im Schadensfall, ob man richtig gewählt hat – oder ob man überlesen hat, dass einige Leistungen in bestimmten Fällen nicht gezahlt werden. Die Profis der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung überlesen nichts – und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Ihr Versicherungsschutz lückenhaft ist.

 

Und was passiert, wenn was passiert?

Dann rufen Sie uns an. Den Rest übernehmen wir: Wir kennen Ihre Versicherungsverträge, wir wissen, wer auf Versicherungsseite der richtige Ansprechpartner ist und wir bleiben dran, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.

Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung:

Wir sind Ihr Partner und machen die Versicherungsarbeit – 
damit Sie Ihre machen können.

Betriebshaftpflichtversicherung Gastronomie

 Das müssen Sie wissen!

Der Versicherungsschutz umfasst alle Personen im Gastronomiebetrieb einschließlich Inhaber, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen wie Praktikanten oder Aushilfen. Versichert sind Haftpflichtansprüche, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebs entstehen können.

Alle Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden sind abgesichert sowie Verwahrungsrisiken, Veranstaltungen auf und außerhalb des Betriebsgeländes, Falschlieferungen und Mietsachschäden.

Entstehen Kosten durch berechtigte Ansprüche, werden diese von der Versicherung ausgeglichen. Dazu gehören Schäden am Eigentum von Gästen und Mitarbeitenden sowie Schäden, die bei Veranstaltungen entstehen – unabhängig davon, ob die Veranstaltungen auf dem Betriebsgelände durchgeführt wird oder nicht. Darüber hinaus werden Partyservice, Catering und Bringdienste von der Versicherung abgesichert. 

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert sowie Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen. Auch Erfüllungsschäden – nicht ordnungsgemäß erfüllte, aber vertraglich vereinbarte Pflichten – werden nicht übernommen.

Die Höhe der Deckungssumme hängt von dem individuellen Risiko des Versicherungsnehmers ab.

Worauf warten?

Betriebshaftpflichtversicherung Gastronomie ist keine Pflichtversicherung – aber ein Muss, wenn Sie Ihren Geschäftsbetrieb absichern möchten.

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