Kurz erklärt

Betriebliche Altersversorgung

Gut versorgt und vorgesorgt mit Hilfe des Arbeitgebers

Arbeitnehmer können mit der betrieblichen Altersversorgung Mitarbeiter binden und motivieren, während Arbeitnehmer von Steuervorteilen sowie durch eine zusätzliche Rente profitieren. Die Möglichkeiten sind vielseitig: Zur betrieblichen Altersversorgung gehören alle finanziellen Leistungen, die der Arbeitgeber für die Versorgung im Alter, zur Versorgung von Hinterbliebenen oder bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

Wir finden die für Sie optimale betriebliche Altersversorgung.

Deshalb müssen Sie handeln.

Direktzusage/Pensionszusage

Der Arbeitgeber zahlt beim Erreichen des Rentenalters eine vereinbarte Leistung – zum Beispiel eine monatliche Betriebsrente. Der Umfang richtet sich meistens nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe des Einkommens. Eine Rückdeckungsversicherung ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, um das erforderliche Kapital garantiert zur Verfügung zu haben.

Unterstützungskasse

Unterstützungskassen sind die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung – meistens in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins – organisiert und verwaltet für ein oder mehrere Unternehmen die betriebliche Altersversorgung. Eine Rückdeckungsversicherung ist empfehlenswert. 

Direktversicherung

Direktversicherungen sind der Klassiker der betrieblichen Altersversorgung: Der Arbeitgeber schließt per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Mitarbeiter ab. Direktversicherungen überzeugen durch einen geringen Verwaltungsaufwand und ein hohes Maß an Sicherheit und Rendite. 

Pensionskasse

Firmenpensionskassen sind an einen oder mehrere Arbeitgeber gebunden. Wie bei der klassischen Direktversicherung steht bei Pensionskassen eine sichere Rendite im Vordergrund. Wettbewerbspensionskassen sind in der Regel von Lebensversicherungen gegründete Einrichtungen und unterliegen den gleichen aufsichtsrechtlichen Regeln wie Lebensversicherer.

Pensionsfonds

Dieser rechtlich selbstständige Versorgungsträger bietet mehr Flexibilität: Das Vermögen darf in höherem Maß auch am Aktienmarkt angelegt werden und bietet bessere Renditechancen, aber auch größere Risiken.

Betriebliche Altersversorgung – sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren durch finanzielle und steuerliche Vorteile.

Kein Alter ohne betriebliche Altersversorgung

Wer braucht eine betriebliche Altersversorgung?

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Dazu gehören unbefristet angestellte Mitarbeiter, Teilzeitkräfte, Auszubildende, Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag und Geschäftsführer.

Mehrwert DGVO

Deshalb DGVO

Es gibt viele Möglichkeiten

Betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges Thema – trotzdem schrecken viele davor zurück, sich aktiv um die betriebliche Altersversorgung zu kümmern: Weil es viele Möglichkeiten gibt und damit auch viele Möglichkeiten, etwas falsch zu machen.

 

Wir sind Ihr Beratungspartner!

Wir sind Ihr neutraler Gesprächs- und Beratungspartner, denn wir verkaufen nichts – wir helfen Ihnen, das betriebliche Altersversorgungs-Konzept zu finden, das am besten zu Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern passt. Und wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg – wir passen an, wir ändern und sind an Ihrer Seite, wenn es um die Inanspruchnahme geht. 

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Und wer braucht diese Vorsorge?

Betriebliche Altersversorgung – Das müssen Sie wissen!

Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Steuerpflicht. Auch Direkt- und Unterstützungskassenzusagen sind voll steuerpflichtig. Beruhen die Leistungen aus den versicherungsförmigen Durchführungswegen auf steuerlich geförderten bzw. steuerfreien Beiträgen, sind die Leistungen ebenfalls zu versteuern.

Die vom Arbeitgeber finanzierten Aufwendungen für Direktzusagen und Unterstützungskassen sind in der Sozialversicherung beitragsfrei. Auch die Aufwendungen bei der Entgeltumwandlung sind bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei.

Unverfallbarkeit und Übertragbarkeit

Bei einer vom Arbeitgeber finanzierten Zusage, die bis einschließlich 2017 erteilt worden ist, behält der Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen seinen Versorgungsanspruch (wenn die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat). Ab dem 1. Januar 2018 beträgt die Unverfallbarkeitsfrist nur noch drei Jahre.

Die Ansprüche bei Beiträgen aus einer Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar. 

Bei einem Arbeitgeberwechsel sind die erworbenen Rentenansprüche grundsätzlich übertragbar. Der neue Arbeitgeber ist nicht an die Ausgestaltung der alten Versorgungszusage gebunden und kann eine wertgleiche Zusage erteilen.

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Übertragung der Zusagen, vorausgesetzt, sie wurden nach ab 1. Januar 2005 erteilt und über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds durchgeführt. 

Worauf warten?

Sie möchten Ihre Arbeitnehmer beim finanziellen Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung unterstützen? Wir beraten Sie, welche Wege es gibt und wie Sie steuerliche Förderungen nutzen können.

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