Betriebliche Altersvorsorge, Pensionskassen, Unterdeckung der Zusagen – Sie haben neue Mitarbeiter eingestellt und unterschrieben, die betriebliche Altersvorsorge der vorherigen Arbeitgeber weiterzuführen?
Das macht Sie als Arbeitgeber attraktiv – und bringt Sie gleichzeitig in eine gefährliche Position, wenn aufgrund der Kapitalmarktentwicklungen und zu optimistischer Kalkulationen die entsprechenden Pensionskassen in wirtschaftliche Probleme geraten sind. Mit Ihrer Unterschrift haben Sie sich verpflichtet, die zugesagten Leistungen dauerhaft zu erbringen. Sie werden nämlich auch für eine Unterdeckung von zum Beispiel 40% haftbar gemacht.
Ich lehne mich aus dem Fenster und sage, dass keiner meiner Mandanten ein Haftungsrisiko im Portfolio hat, welches ihm irgendwann böse vor die Füße fallen wird. Das liegt daran, dass ich meinen Mandanten keine Produkte verkaufe, um Provisionen zu kassieren. Das hört sich anders, ungewöhnlich, aber gut an? Dann sprechen Sie mich an für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
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