Elektronik versicherung

Elektronikversicherung

Diese Versicherung halten wir nur in seltenen Fällen für sinnvoll, kann jedoch sehr wichtig sein. Es ist genau zu prüfen, ob diese Absicherung für Sie wirklich notwendig ist.

Gegenstand der Versicherung:
Versichert gelten elektronische Anlagen und Geräte. Diese sind gegen alle Gefahren denen die mitversicherten Sachen ausgesetzt sind, wie z.B. auch unsachgemäße Handhabung, böswillige Beschädigung, Fehlbedienung oder einfach einen Kurzschluss, versichert.

Versicherungssumme:
Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis (Neuwert) der versicherten Sache, zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zoll und Montage).

Selbstbeteiligung:
Mit dem Risikoträger verhandelbar.

Vertragsgrundlagen:
Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung. Geschriebene Bedingungen und besondere Vereinbarungen.

Wollen Sie die Notwendigkeit für sich prüfen?

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