Produkthaftpflichtversicherung (erweitert)

Gegenstand der Versicherung:

Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch hergestellte oder gelieferte Produkte (Erzeugnisse), Arbeiten oder Leistungen, die nach Lieferung, Ausführung der Leistung oder Abschluss der Arbeiten einem Dritten entstehen.

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung bietet in Erweiterung zur Betriebshaftpflichtversicherung außerdem Versicherungsschutz für bestimmte Vermögensschäden, die als Folge eines Mangels des hergestellten oder gelieferten Produktes beim Abnehmer entstehen. Dies gilt sowohl für die konventionelle wie auch für die erweiterte Produkthaftpflicht. Wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden. Außerdem ist im Modell § 1 und § 4 Ziff. I 1 und Ziff. I 6 Abs. 3 AHB abgesichert, womit Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, die auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückgeführt werden, mitversichert sind.

Die Produkthaftpflichtversicherung richtet sich an Hersteller und Händler, deren Produkte von Abnehmern weiter-/verarbeitet oder sonst zur Produktion eingesetzt werden.

Deckungsvarianten (Beispiel):

€ 1.000.000

Andere Deckungssummen sind möglich und mit den Risikoträgern verhandelbar.

Umfang der Versicherung:

Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBRB) , Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Produkthaftpflichtversicherung (Bausteine 4.1/2000 -4.6/2000) und individuell auf die Risikosituation abgestellte Vereinbarungen.

Geltungsbereich:

Nach Vereinbarung mit dem Risikoträger Deutschland, Europa bis weltweit inkl. USA/Kanada.

Nicht versicherte Risiken:

Vorsatz, Produktrückrufkosten

Versicherungssumme:

Siehe unter Deckungsvarianten.

Gedeckte Schadensfälle:

  • 4.1/2000 Personen- oder Sachschäden infolge Fehlens zugesicherter Eigenschaften der Verbindung und Vermischung Vermögensschäden aus
  • 4.2/2000 Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden
  • 4.3/2000 Weiterver- oder -bearbeitungsschäden
  • 4.4/2000 Aus- und Einbaukosten
  • 4.5/2000 Schäden durch mangelhafte Maschinen
  • 4.6/2000 Prüf- und Sortierkosten

Selbstbeteiligung:

Selbstbeteiligungen gelten von Fall zu Fall wie mit dem Risikoträger vereinbart und geben Spielraum für die optimale Prämiengestaltung.

Vertragsgrundlagen:

Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBRB) , Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Produkthaftpflichtversicherung (Bausteine 4.1/2000 -4.6/2000).

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